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Der kostenfreie Zusatzunterricht wird ab dem auf den Wettbewerbserfolg nachfolgenden Monat für den Zeitraum eines Jahres gewährt. Hierfür stehen in diesem Zeitraum pro geförderter Schüler:in 450 Unterrichtsminuten zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme (1. u. 2. Preis) an den jährlichen Landeswettbewerben „Jugend musiziert“ sowie das regelmäßige Mitwirken an den Proben und Veranstaltungen in mindestens einem unserer großen Ensembles während des Förderzeitraumes. Die Begabtenförderung beschränkt sich auf das Unterrichtsfach in dem der Wettbewerbserfolg errungen wurde.
Werden Wettbewerbserfolge in Ensembles erzielt, werden die 450 zur Verfügung stehenden kostenfreien Unterrichtsminuten anteilig auf die Teilnehmer verteilt.
Mit der Abmeldung an der Musikschule endet die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begabtenförderung.